
Das JRK im Landesverband Nordrhein hat in den letzten drei Jahren ein umfassendes und nachhaltiges Schutzkonzept zum Kinder- und Jugendschutz entwickelt.
Zum Hintergrund:
Am 01.10.2005 trat das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde im KJHG unter anderem der "Schutzauftrag" der Kinder- und Jugendhilfe bei Gefährdungen des Kindeswohls verstärkt. Insbesondere auf die "Persönliche Eignung von Fachkräften" (§72 KJHG) wird ein besonderes Augenmerk gelegt.
In Paragraph 72a geht es darum, sich ein Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Wir als Jugendverband sehen es als Verpflichtung an, die inhaltliche Intention des Schutzauftrages in geeigneter Weise aufzunehmen.
Auch wenn ein Führungszeugnis keine lückenlose und umfassende Auskunft geben kann, bei jüngeren Personen Führungszeugnisse wenig aussagekräftig erscheinen und diese auch keine Auskünfte über laufende Verfahren geben, hat der JRK-Landesausschuss im April 2007 folgende Regelung beschlossen:
Alle ehrenamtlichen Leitungskräfte und Betreuer, die auf Landesebene in der Kinder- und Jugenderholung und in der Leitung von Seminaren als TeamerInnen sowie als Leitungskräfte im FSJ und Zivildienst tätig sind, müssen in einer Übergangszeit bis zum Ende des Jahres 2007 ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Diese werden im Landesverband sicher aufbewahrt. Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist für ehrenamtlich Aktive kostenlos.
Der JRK–Landesausschuss hat diesen Beschluss aus verschiedenen Gründen getroffen.
Ein entscheidender Grund ist, dass wir uns als Jugendverband als ein mögliches Tatumfeld für sexuelle Gewalt begreifen. Wir wollen es deshalb potenziellen Tätern erschweren, sich ein Betätigungsfeld in unserem Verband zu suchen und setzen dabei nach Empfehlung auf entsprechenden Fachtagungen auf eine abschreckende Wirkung für potenzielle Täter. Mit der Geste des Führungszeugnisses sagen wir aus: Hier wird sich um den Schutz von Kindern und Jugendlichen gekümmert! Der Aufwand der unseren ehrenamtlich Tätigen in Form eines Ganges zum Bürgerbüro entsteht, steht unserer Auffassung nach in guter Relation zum Nutzen.
Zum 01.05.2010 trat zudem eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes in Kraft. Es gibt nun die Möglichkeit ein sogenanntes „Erweitertes Führungszeugnis“ zu beantragen. In diesem ist der Katalog der unabhängig vom Strafmaß aufzunehmenden Verurteilungen, die im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutzrelevanten Verurteilungen stehen, erweitert worden. Künftig wird so beispielsweise auch eine Verurteilung zu 60 Tagessätzen wegen Verbreitung von Kinderpornographie oder Exhibitionismus erscheinen. Das war im bisherigen Führungszeugnis nicht der Fall.
Unseren Anspruch an die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen haben wir in Form eines Ehrenkodexes festgehalten. Uns liegt das Wohl der uns Anvertrauten am Herzen und wir wissen um die Verantwortung, die wir ihnen gegenüber haben.
Die Unterzeichnung des Ehrenkodexes ist zusätzlich zum Führungszeugnis für alle Leitungskräfte und Betreuer und AK Mitglieder, die auf Landesebene in der Kinder- und Jugenderholung, als TeamerInnen des Landesverbandes sowie als Leitungskräfte im FSJ und Zivildienst tätig sind, vorgesehen.
Im Kreisverband Rhein-Sieg haben wir uns entschlossen sogar noch einen Schritt weiter zu gehen: Nicht nur unsere Leitungskräfte müssen ein Führungszeugnis einreichen – sogar unsere Gruppenleiter haben wir verpflichtend dazu aufgefordert. Wir sind der Meinung – Kinder und Jugendschutz hat in einem so aktiven Jugendverband ganz oben auf der Tagesordnung zu stehen.
Schutzstelle Kinder- und Jugendschutz
Die Schutzstelle arbeitet eng mit der Beratungsstelle Sag´s e.V. aus Langenfeld zusammen. Zusammen mit den MitarbeiterInnen aus der Prävention hat die Schutzstelle im Jahr 2009 eine Methodenbox „Gemeinsam stark sein“ entwickelt und herausgegeben. In dieser sind Spiele und Übungen für die präventive Gruppenarbeit, insbesondere in den vier Unterkategorien „Körper“, „Gefühle“, „Grenzen setzen“ und „Hilfe holen“ zusammengefasst.Zusammen mit der Unterzeichnung des Ehrenkodexes und der Vorlage von Führungszeugnissen für die oben näher benannte Adressatengruppe verstehen wir die genannten Maßnahmen als Beitrag des Landesverbandes und der Kreisverbände den Schutzauftrag gegenüber Jugendlichen ernst zu nehmen und auszufüllen. Diese Maßnahmen können und sollen keine falsche Sicherheit herstellen. Zahlen und Fakten sprechen eine andere Sprache, Jugendverbände sind leider eines der größten Tatumfelder für sexuellen Missbrauch. Aber: Wir möchten sicherstellen, dass wir als ernst zu nehmender Gegner für potenzielle Täter gelten, damit wir unser Ziel erreichen, Kindern und Jugendlichen eine Umgebung zu geben, in der sie sich wohl und sicher fühlen können.